Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, wurde am 1. Februar 2022 offiziell ins Leben gerufen und hat, nach einer Übergangsphase, mit 1. Januar 2023 alle regulatorischen Aufgaben im Bereich der deutschen Glücksspielkontrolle übernommen. Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Zuvor war seit dem 1. Juli 2021 die Behörde in Sachsen-Anhalt übergangsweise für die wesentlichen Vorkehrungen zum Schutze von Spielern zuständig gewesen.
Die GGL versteht sich als zentrale Vollzugs- und Aufsichtsbehörde, welche es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht hat, nicht in Deutschland lizenzierte Angebote ausfindig zu machen und deren Tätigkeit zu unterbinden, insbesondere durch die Sperrung von Zahlungsmethoden und Androhung von Bußgeldern, die sich allerdings zurzeit in erster Linie an Spielentwickler richten.
Letztlich gilt seit Verabschiedung des neuen Glücksspielstaatsvertrags: Nur Anbieter, die eine deutschlandweit gültige Lizenz erhalten, dürfen Spiele und Dienstleistungen in Deutschland anbieten. Der Hauptsitz der GGL befindet sich ebenfalls in Sachsen-Anhalt. Mit dem eigenen Webauftritt setzt die Behörde auf eine höhere Transparenz gegenüber Spielern und Casinobetreibern.
Entstehung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder
Ehe am 1. Juli 2021 der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat, waren sich die Länder uneinig darüber, ob und in welcher Form man Online Casinos sowie auch lokale Glücksspielangebote, darunter Spielbanken und Spielhallen, regulieren solle.
Den gemeinsamen Nenner hatten Politik und Betreiber nicht finden können, lediglich in Schleswig-Holstein wagte man den Alleingang und lizenzierte erstmals Glücksspielunternehmen, die nicht in Deutschland ansässig sind, sich aber an strengen Auflagen hielten. Gerade Aspekte wie der Jugendschutz und die Spielsuchtprävention standen hierbei im Vordergrund.
Nach vielen Jahren der Uneinigkeit wurde besagter GlüStV 2021 offiziell verabschiedet. Um eine gemeinsame Regulierung zu ermöglichen, bedurfte es einer entsprechenden Behörde. Diese wurde in Sachsen-Anhalt eingerichtet und hat die Aufgabe, für die Einhaltung aller Richtlinien zu sorgen.
Dazu zählen insbesondere die folgenden Aspekte des Glücksspielstaatsvertrags:
Das Glücksspielangebot in den Ländern muss begrenzt werden, unerlaubte Anbieter gesperrt und der Schwarzmarkt nach Möglichkeit unterbunden werden.
Maßnahmen zur Suchtbekämpfung stehen im Vordergrund. Diese sind nicht nur von der Behörde zu prüfen, sondern insbesondere von Glücksspielanbietern zu gewährleisten. Beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit entsprechenden Organisationen wie BeGambleAware oder auch Gamblers Anonymous, die sich die Bekämpfung von Spiel- und Wettsucht auf die Fahne geschrieben haben.
Der Spielerschutz muss sichergestellt werden, hierbei vorrangig die Einhaltung von Jugendschutzmaßnahmen. In allen Bundesländern gilt, dass die Nutzung von Glücksspielangeboten vor dem vollendeten 18. Lebensjahr nicht zulässig ist.
Die Gefahren von Betrug und Internetkriminalität müssen durch die Behörde eingedämmt, entsprechende Maßnahmen gerade mit Blick auf das Thema Geldwäsche getroffen werden.
Zudem muss sichergestellt werden, dass bei sportlichen Wettbewerben keine Gefahr von Manipulation besteht.
Nachdem das neue Glücksspielgesetz verabschiedet wurde, übernahm das Ministerium für Inneres und Sport in Sachsen-Anhalt die operativen Aufgaben.
Recht schnell wurde festgelegt, dass sich das Ministerium als Oberste Glücksspielaufsichtsbehörde langfristig nicht um all die genannten Pflichten kümmern kann. Die Länder haben deshalb entschieden, mit der GGL eine neue Behörde ins Leben zu rufen, welche sich einzig und allein darauf konzentriert, den Glücksspielmarkt im gesamten Land zu überwachen.
Interessantes Detail: Einen solchen Versuch hatte es bereits früher gegeben, allerdings ohne Resultat. Es herrschte Uneinigkeit und die Folgen sind bekannt, unter anderem der Alleingang von Schleswig-Holstein. Nun jedoch ist man sicher, dass alles besser funktionieren werde als bei den bisherigen Bemühungen.
Hintergrund: Der Deutsche Glücksspielstaatsvertrag
Mit dem 2021 verabschiedeten Glücksspielstaatsvertrag ergeben sich für Spieler und Anbieter diverse Änderungen. Nur wenn diese eingehalten werden, haben Unternehmen die Chance, eine Lizenz zu erhalten. Hier die wichtigsten Neuerungen und Regeln:
Alle lizenzierten Anbieter sind an die bundesweite OASIS Sperrdatei angeschlossen. Diese ermöglicht Spielern eine Selbstsperre für den Fall, dass ein Suchtpotenzial erkannt wird. Alternativ sind Fremdsperren zulässig, um Spieler und ihre Angehörige vor finanziellen und sozialen Schäden zu schützen. Anträge durch Dritte müssen plausibel begründet werden.
Das Einzahlungslimit wird auf 1.000 Euro pro Monat festgesetzt. Die Grenze gilt je Spieler und als Summe für die Nutzung aller dem GlüStV unterliegenden Anbieter, nicht pro Casino.
Tisch- sowie Livespiele sind laut Gesetz grundsätzlich verboten. Dies widerspricht der Aussage, dass die Länder individuell über eben diese Spielformen entscheiden dürfen, wohingegen die Glücksspielbehörde der Länder über Slots, Poker und weitere Spielalternativen wacht.
Spieler müssen sich künftig für einen Anbieter entscheiden. Die Möglichkeit, gleichzeitig in mehreren Online Casinos zu spielen, respektive bei mehreren Wettanbietern Sportwetten abzuschließen, soll unterbunden werden.
Lizenznehmer sind verpflichtet, einen Panikknopf zu integrieren. Wird dieser vom Kunden angeklickt, aktiviert sich dadurch eine 24 Stunden andauernde Sperre.
Anbieter sind verpflichtet, ihre Spieler in regelmäßigen Abständen über Gewinne und Verluste zu informieren.
Werbemaßnahmen sind zwischen 6 und 21 Uhr nicht zulässig, in diesem Zeitraum sollen vor allem Kinder und Jugendliche geschützt werden.
Der Spieleinsatz pro Runde ist bei Spielautomaten auf 1 Euro begrenzt.
Nach 60 Minuten Spielzeit am Automaten erfolgt eine erzwungene Pause von 5 Minuten. Außerdem muss zwischen zwei Drehs eine Pause von 5 Sekunden eingehalten werden (5-Sekunden-Regel).
Spielautomaten mit Jackpot Gewinnchance sind generell verboten
Aus dem Glücksspielstaatsvertrag ist zudem folgender Satz hervorzuheben:
"Um diese Ziele zu erreichen, sind differenzierte Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorgesehen, um deren spezifischen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotenzialen Rechnung zu tragen".[1]
Vereinfacht ausgedrückt gehen die Länder also davon aus, dass einige Spielarten möglicherweise weniger gefährlich sind als andere. Ein besonders hohes Betrugspotenzial wird beispielsweise Sportwetten zugeschrieben, da sich Spielergebnisse leicht manipulieren lassen. So ist es schon vorgekommen, dass ein Sportler oder eine Mannschaft absichtlich verloren hat, um den involvierten Betrügern Gewinne aus den platzierten Sportwetten zu sichern.
Allerdings gilt hier zu betonen, dass diese betrügerischen Handlungen nicht von den Anbietern ausgehen, diese stattdessen im Fall von Wettbetrug die Geschädigten sind, da sie die ergaunerten Wettgewinne zur Auszahlung bringen müssen (falls der Betrug nicht auffliegt). Auch im Zusammenhang mit Pferdewetten sind entsprechende Betrugsfälle bekannt.
So lange arbeitet Deutschland inzwischen an einer Lizenzbehörde
Man erinnere sich an den Bau des Berliner Flughafens und die Serie aus Pleiten und Pannen, die ihn begleiteten. Es brauchte unfassbare 14 Jahre, ihn zu eröffnen. Wer allerdings glaubt, man könne dies kaum toppen, der führe sich die Geschichte der Glücksspielregulierung in Deutschland zu Gemüte. Die dauert nicht nur deutlich länger als der Bau der Berliner Flughafens, sondern dürfte, stellt man die in dieser Zeitspanne entgangenen Einnahmen in Rechnung (Lizenzgebühren, Steuern etc.), auch bedeutend teurer ausfallen.
2008 wurde der Glücksspielstaatsvertrag in seiner ersten Fassung verabschiedet, im Dezember 2011 trat er direkt wieder außer Kraft, da man sich über ein Fortbestehen nicht einig war. 2012 kam es erstmals zu einer Änderung des Vertrages, und schon damals sollte es eigentlich eine länderübergreifende Behörde geben, die sowohl die Länder selbst als auch die verschiedenen Spielformen auf den Punkt bringt.
Es passierte wie erwartet nicht viel, Schleswig-Holstein hatte irgendwann genug von dem Hin und Her, probte bekanntermaßen den Alleingang und war damit lange Zeit das einzige Bundesland, das überhaupt Lizenzen an ausländische Glücksspielanbieter, sprich Online Casinos und Wettanbieter, erteilte.
Im Frühjahr 2020 beschloss die Regierung, dass der bestehende Glücksspielstaatsvertrag zwingend eine Novellierung benötige. Diese gilt nun bereits seit Juli 2021, auch wurde eine zentrale Spielersperrdatei, OASIS, ins Leben gerufen.
Aufgaben und Zuständigkeiten der GGL
Die GGL ist in erster Linie zuständig für die Lizenzvergabe und die Regulierung des länderübergreifenden Glücksspielmarkts in Deutschland, wobei einige Teilbereiche Ländersache bleiben werden. Außerdem ist sie zentrale Koordinierungsstelle sowie Ansprechpartner für Glücksspielanbieter, Spieler und Behörden. Hier laufen alle Fäden zusammen.
Im Detail fallen (u.a.) die folgenden Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich der GGL:
Bekämpfung illegaler Angebote: Das strenge Vorgehen gegen Unternehmen ohne deutsche Lizenz soll nach Ausführung der Behörde vor Spielsucht schützen. Im Fokus der Maßnahmen steht aber insbesondere der Jugendschutz.
Der im Juli 2021 verabschiedete Glücksspielstaatsvertrag soll durchgesetzt werden. Die darin geregelten Rechte sind allgemeingültig, sprich für alle 16 Länder einheitlich.
Parallel dazu übernimmt die Behörde eine beratende Funktion. Um Politik und Verbände bei gesetzlichen Entscheidungen zum Thema Glücksspiel unterstützen zu können, betreibt die GGL zusammen mit entsprechenden Organisationen Forschungsarbeit. Das ermöglicht der Behörde, frühzeitig auf Marktentwicklungen zu reagieren und wenn nötig einzugreifen.
Bei jenen Spielformen, die nicht länderübergreifend reguliert werden, darunter Casino Spiele, soll die Behörde alle Bundesländer auf einen Nenner bringen. Langfristig ist auch eine Zusammenarbeit mit anderen Staaten angestrebt. Dadurch soll ein besserer Spielerschutz sichergestellt werden.
Nicht nur Spieler, Lizenznehmer oder Behörden können sich an die GGL wenden, sie ist auch zentraler Ansprechpartner für alle Institutionen und verschiedenen Interessensgruppen, darunter Präventionsverbände und Suchtberatungsstellen.
Die GGL ist dafür verantwortlich, eine Whitelist lizenzierter Angebote zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren. Außerdem ist sie die zuständige Behörde für:
die Führung der länderübergreifenden Spielersperrdatei OASIS,
die Führung der Limit Datei (einschließlich der Erlaubnis zur Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrags für das Einzahlungslimit in der Glücksspielerlaubnis),
die Führung der Datei zur Verhinderung parallelen Spiels im Internet bei mehreren Anbietern und
die Anpassung des Höchsteinsatzes je Spiel.
Neben all den Aufgaben steht die GGL in Kontakt zu diversen Behörden, darunter Finanzämter, Medienaufsichtsbehörden und Strafverfolgungsstellen. Dies bedeutet, dass auch das Thema Steuern sehr ernst genommen und im Zweifel eingegriffen wird.
Startschuss 2023 - das war der Fahrplan in der Übergangszeit
Mit 1. Januar 2023 hat die GGL die Behörde in Sachsen-Anhalt als Glücksspielaufsicht abgelöst. Anstelle des Landesministeriums steht also seit 2023 die GGL für die wesentlichen genannten Aufgaben ein. In der Übergangszeit wurde die Glücksspielbehörde schrittweise an diese Teilbereiche herangeführt und ihr Aufgaben übertragen.
Zu diesem Zweck hatte man folgenden Zeitplan aufgestellt:
Juli 2021: Die GGL wird offiziell ins Leben gerufen, Strukturen, die für den späteren Zweck der Behörde notwendig sind, aufgebaut. Eine Übernahme operativer Tätigkeiten war bei der Gründung noch nicht vorgesehen, denn in allererster Linie sollten sich vorhandene Mitarbeiter in der Beobachtung des Glücksspielmarktes üben. Parallel suchte die GGL seit der Gründung nach neuen Mitarbeitern, die langfristig alle weiteren Aufgabenbereiche abdecken können.
Juli 2022: Seit der Gründung ist mehr als ein Jahr vergangen, die GGL scheint bereit, erste operative Tätigkeiten zu übernehmen, für welche bis dahin das Landesministerium in Sachsen-Anhalt verantwortlich war. Dazu zählt zuallererst, illegalen Anbietern Einhalt zu gebieten, IP-Blocking Versuche zu unternehmen sowie gleichzeitig Zahlungen an nicht in Deutschland lizenzierte Glücksspielanbieter zu unterbinden.
Für den operativen Startschuss war der 1. Januar 2023 als Stichtag geplant. Viele waren davon ausgegangen, dass der Zeitplan deutlich zu straff ist, nicht zuletzt, weil es sich als schwierig erwies, die erforderlichen Mitarbeiter anzuwerben.
Bisherige Kontrolle nicht nur durch Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Das Landesverwaltungsamt gilt wie bereits angemerkt als Oberste Glücksspielaufsichtsbehörde. Die Einhaltung des Glücksspielstaatsvertrags ist von dieser zu gewährleisten. Bekanntermaßen gibt es nach wie vor Gesetzeslücken, die es nicht in Deutschland lizenzierten Unternehmen ermöglichen, ihr Spielangebot weiterhin im Land bereitzuhalten.
Man ist sich jedoch sicher, dass damit schon ab dem Stichtag 1.1.2023 Schluss sein soll, sobald die GGL das Ruder offiziell übernimmt. In der Übergangsphase werden der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder schrittweise erste Aufgabenbereiche übertragen. Das Chaos, an welches sich Außenstehende und Glücksspielanbieter bereits gewöhnt haben dürften, ist damit allerdings noch lange nicht vom Tisch.
Genau genommen hat es vor der Aufgabenübertragung an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bereits einen Versuch zur Regulierung gegeben. Damals war zunächst das Innenministerium Hessen zuständig, das jedoch nur für sehr kurze Zeit, sodass vielen die Zuständigkeit nicht einmal aufgefallen sein dürfte.
Diverse Bereiche des Online Glücksspiels werden zudem gar nicht von Sachsen-Anhalt reguliert.
Das gilt insbesondere für Online Pferdewetten und Sportwetten, denn für diese Teilbereiche des Oberbegriffs Glücksspiel ist aktuell immer noch das Regierungspräsidium in Darmstadt verantwortlich.
Wer dagegen Soziallotterien veranstaltet, unterliegt dem Ministerium des Inneren und für Sport in Rheinland-Pfalz. Auch Klassenlotterien unterliegen nicht dem Verantwortungsbereich der Behörde in Sachsen-Anhalt, sondern werden von der Behörde für Inneres und Sport in Hamburg überwacht, wohingegen das Pendant in Niedersachsen über die gewerbliche Spielvermittlung wacht.
„Bis alle Fäden in der GGL zusammenfließen, wurde ein Glücksspielkolloquium gebildet. Dieses hat nun die Aufgabe, sämtliche Behörden zu überwachen, also zu prüfen, ob diese ihrem jeweiligen Aufgabenbereich tatsächlich gerecht werden. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder wurde im Jahr 2021 aufgebaut, die Bundesländer investierten gemeinsam rund 3 Millionen Euro in die Finanzierung dieser neuen Behörde, für welche rund 100 Personalposten geplant sind." Peter Schmidt – Autor & Casino Experte
So funktioniert die Lizenzvergabe in Deutschland
Beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt können sich potenzielle deutsche Lizenznehmer über das Bewerbungsverfahren und die Rahmenbedingungen einer Lizenz informieren. Im Downloadbereich stehen zudem Anträge für die Teilbereiche virtuelle Automatenspiele sowie Online Poker bereit. Wir bedienen uns an der Stelle des Beispiels Automaten, wobei die Antragstellung für Poker recht ähnlich funktioniert.
Schon vor dem Ausfüllen des Antrages erhalten Antragsteller den Hinweis darauf, dass die Bearbeitung nur erfolgt, wenn es sich um einen Casinobetreiber mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat handelt, oder aber es sich um einen Vertragsstaat handelt, der dem Abkommen der Europäischen Wirtschaft unterliegt.
Der Veranstalter virtueller Automatenspiele darf sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische sein. Die LVWA Sachsen-Anhalt fordert zudem Informationen darüber, ob Einnahmen auf Automatenspiele versteuert werden und es eine Meldung beim Gewerbeamt gibt. Direkt darunter können und müssen die Domains und / oder Apps gelistet werden, auf denen die Bereitstellung des Spielangebots erfolgt.
Sämtliche Verantwortliche bzw. handlungsberechtigte Personen müssen sowohl namentlich als auch mit vollständiger Adresse, E-Mail und Rufnummer aufgeführt werden. Dazu zählen insbesondere
Vertretungsberechtigte Person/en
Empfangs- / Vertretungsberechtigte Person für das Erlaubnisverfahren im Inland
IT-Sicherheitsbeauftragter
Ansprechpartner für informationstechnische Fragen
Geldwäschebeauftragter
Stellvertreter des Geldwäschebeauftragten
Verantwortliches Mitglied der obersten Leitungsebene
Sozialkonzeptbeauftragter
Spielerschutzbeauftragter
Ansprechpartner für die Spieldurchführung
Datenschutzbeauftragter
Sind die Angaben gemacht, geht es nunmehr um die Frage, ob der Veranstalter Zahlungen und die technische Abwicklung eigenständig durchführt. Falls nicht, sind bei Antragstellung die Drittanbieter detailliert aufzuführen. Ebenso gilt dies für die Frage, wer für eventuell durchgeführte Werbemaßnahmen verantwortlich ist.
Mindestens genauso detailliert wie der Antrag selbst fällt die Liste der Anlagen aus, die erforderlich sind, um sich um eine Glücksspiellizenz in Deutschland zu bewerben. Dazu zählen unter anderem ein Handelsregisterauszug, eine Kopie der Gewerbeanmeldung in Deutschland sowie Führungszeugnisse der Veranstalter und vertretungsberechtigten Personen.
Zusätzlich zu den genannten müssen weitere sicherheitsrelevante Aspekte erfüllt werden. So müssen der Antragsteller und die vertretungsberechtigten Personen die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit mitbringen. Darüber hinaus wird die Leistungsfähigkeit sehr genau kontrolliert. Lizenznehmer müssen nachweisen, wie die Eröffnung des Online Casinos finanziert wird. Der Nachweis muss durch einen Wirtschaftsprüfer erbracht werden.
Kern des Vergabeverfahrens sind und bleiben allerdings die Sicherheitskonzepte. Diese benötigen künftige Lizenznehmer in den Bereichen Zahlungsabwicklung, IT, Geldwäsche, Soziales, Vertrieb sowie Werbung. Teil der Anforderungen, um lizenziert zu werden, ist außerdem, dass sich Antragsteller dem Glücksspielauswertesystem LUGAS anschließen.
Grundsätzlich kann die GGL unbegrenzt viele Lizenzen für Poker, Sportwetten und Slots erteilen.
White List: Diese Online Casinos wurden von der Glücksspielbehörde zugelassen
Vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt wird eine Whitelist bereitgestellt, die sämtliche durch die Behörde lizenzierte Glücksspielanbieter in den Rubriken Casino Spiele, Slot, Sport- und Pferdewetten auflistet. Eine Aktualisierung erfolgt im Monatsrhythmus, übernommen werden soll die Aufgabe ab Januar 2023 durch die GGL.
Offiziell lizenzierte Anbieter sind u.a. (nach Spielform und lizenziertem Produkt) [2]:
Auszug White List
Lotterien
Pferdewetten
Sportwetten
Slots
Fernsehlotterie
Wettstar
888
Jackpotpiraten
Lotto24
oneXtwo
Sunmaker
BingBong
Akton Mensch
Jaxx
Bet-at-home
Tipwin
Postcode - Lotterie
Pferdewetten.de
Bwin
Mybet
Faber
RaceBets
Betway
+ die Staatlichen Lotterien
(z.B. Lotto Bayern, Lotto Saariland etc.)
Betvictor
Bet365
Interwetten
Ladbrokes
Tipico
In den Rubriken Online Poker und Online Casino Spiele sind keine Betreiber verzeichnet. Grund dafür ist, dass die Erteilung von Erlaubnissen bis auf weiteres den jeweiligen Behörden der Länder unterliegt.
Sind Anbieter, die nicht auf der Whitelist stehen, illegal?
Ist ein Glücksspielbetreiber nicht im Besitz einer deutschen Lizenz, hält aber eine Konzession aus dem EU-Ausland, agiert er in einer rechtlichen Grauzone, die aus dem Konflikt von deutschem und EU-Recht entsteht. Die Tatsache, dass ein Casino nicht auf der Whitelist der deutschen Glücksspielbehörde steht, bedeutet also noch nicht zwangsläufig, dass dieser Anbieter auch illegal ist. Von Anbietern, die gar keine Konzession halten, empfiehlt es sich, die Finger zu lassen. Diese sind tatsächlich als illegal zu werten.
Bekannte EU-Lizenzen werden in Malta oder Curacao ausgestellt. Die örtlichen Behörden legen großen Wert auf Spielsuchtprävention und sorgen für Kontrollen sowie einheitliche Sicherheitsstandards. An derart strenge Regeln wie ein 1 Euro-Einsatzlimit oder eine Einzahlungsgrenze von 1.000 Euro pro Monat sind die Lizenznehmer freilich nicht gebunden (vgl. unseren Beitrag zu Casinos ohne Limit. Unserer Ansicht nach halten die Behörden in Deutschland die sprichwörtlichen Zügel deutlich zu eng und schränken damit Spieler in ihrer Freiheit zu stark ein.
Das geltende EU-Recht, das allen in der EU ansässigen Unternehmen Dienstleistungsfreiheit im gesamten Gemeinschaftsraum zugesteht, kann natürlich nicht einfach so durch eine eigens in Deutschland festgelegte Regulierung ausgehebelt werden. Zwar urteilte der Bundesgerichtshof im August 2021[3], dass der neue Glücksspielstaatsvertrag nicht gegen EU Recht verstoße, auf einen gemeinsamen Nenner kommen Deutschland und die EU aber noch lange nicht.
Man muss zudem zwischen der EU und Europa im Allgemeinen unterscheiden. Lange Zeit wurden in Deutschland Angebote genutzt, die aus Großbritannien stammten und dort lizenziert waren, allen voran durch Behörden in Gibraltar. Mit dem Brexit tun sich diesbezüglich neue Hürden auf, denn die Dienstleistungsfreiheit gilt nur für Anbieter aus dem EU-Raum.
Auf selbige berufen sich Casinos, deren Angebote auf Malta und Curacao lizenziert sind. Beide Staaten gehören der EU an, weshalb es theoretisch möglich sein muss, von dort aus Dienstleistungen in Deutschland bereitzustellen.
Inwieweit Glücksspielangebote von dem Freiheitsgrundsatz erfasst sind und ob es nicht berechtigte Interessen gibt (Stichwort Spielerschutz), die einer Gleichstellung mit anderen Dienstleistungen entgegenstehen, darüber wird wohl in den kommenden Jahren weiter vor Gericht gestritten werden. Aktuell werden deutsche Spieler von den meisten EU Casinos akzeptiert und können sich dort anmelden.
Die Frage ist, was ab dem 1. Januar 2023 mit Neukunden passiert. Wenn es nach der GGL geht, wird eine Registrierung durch IP Sperren verhindert. Betreibern wird mit Strafen von bis zu 500.000 Euro gedroht.
Das wurde aus den Lizenzen in Schleswig-Holstein
Erwartungsgemäß wurde die Frage, wie es mit den Lizenzen aus Schleswig-Holstein weitergehen wird, bereits im Vorfeld durch das Bundesland beantwortet, um Unsicherheiten bei Spielern und natürlich genauso bei den Lizenznehmern von vornherein auszuräumen. Im Paragrafen 27 der Landesverordnung ist eine Übergangsregelung festgehalten.
Demnach dürfen lizenzierte Spielangebote ausschließlich von Spielern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein beansprucht werden. Die Lizenzen behalten noch bis maximal 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit, sofern es bei der GGL sowie länderübergreifenden Regulierungen zu Verzögerungen kommt. Einzige Bedingung für den Fortbestand bis zum Ende der Übergangsfrist ist, dass Lizenznehmer rechtzeitig, spätestens bis 1. Juli 2022, einen Antrag auf Erlaubnis nach dem neuen GlüStV gestellt haben.
Kann die Glücksspielbehörde Online Casinos verbieten?
Sofern ein Casinoangebot lizenziert ist, sei es auf Malta oder Curacao, ist es der deutschen Regierung nur schwer möglich, ein Verbot gegen den entsprechenden Anbieter durchzusetzen. In Europa gilt das so genannte Dienstleistungsfreiheitsgesetz, und faktisch ist das Anbieten von Glücksspiel genauso eine Dienstleistung wie das Schneiden von Haaren, um nur ein Beispiel zu nennen.
Die meisten Glücksspielanbieter haben ihren Hauptsitz nicht in Deutschland, sondern im europäischen Ausland. Malta, Gibraltar und Curacao sind die bevorzugten Standorte der Branche, wobei Gibraltar seit dem Brexit keine so große Rolle mehr spielt. Denn dort werden seit vielen Jahren Lizenzen auch tatsächlich ausgestellt, während der Lizenzierungsprozess in Deutschland aufgrund der Streitigkeiten zwischen den Bundesländern lange Zeit ins Stocken geraten war. Außerdem ist es den Anbietern im Rahmen einer solchen Konzession möglich, ein für Spieler attraktives Angebot zu führen, ohne dass es zu Abstrichen bei Sicherheit und Fairness kommt.
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Den EU-Lizenzen haben die deutschen Behörden kaum etwas entgegenzusetzen. Das wiederum sorgt bei der GGL für Druck, der aktuell bevorzugt auf Internet-Provider oder auch Zahlungsanbieter abgeladen wird. Diesen möchte der Staat kurzerhand verbieten, Glücksspiele zuzulassen, respektive Zahlungen ins Casino zu ermöglichen.
Sperren sind derzeit das Mittel der Wahl. Mit diesen soll verhindert werden, dass deutsche Spieler weiterhin Casinos und Sportwettangeboten nutzen, die aus dem Ausland stammen. Auch wird versucht, gegen die Anbieter selbst vorzugehen, der Erfolg ist jedoch eher gering beschreiben.
Diese Schritte und Rechtsmittel stehen der GGL zur Verfügung
Wie die GGL erklärte, stelle man sich bereits jetzt auf mehrere hundert Verfahren gegen Glücksspielanbieter ein, die nicht auf der Whitelist stehen. Diese Tatsache bestärkt den Verdacht, dass Lizenzierungsverfahren in den Hintergrund treten könnten.
Als Maßnahmen sieht die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder unter anderem
Untersagungsverfahren,
Vollstreckungsmaßnahmen,
Meldungen an das Finanzamt bei Verdacht auf Steuerhinterziehung,
Meldung von eventuell vorliegenden Geldwäsche-Tatbeständen,
sowie IP und Payment Blocking
vor. An der Wirksamkeit dieser Maßnahmen haben Kritiker Zweifel, denn schlussendlich agieren die in der EU lizenzierten Anbieter nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone, das deutsche Glücksspielgesetz steht eigentlich im Widerspruch zu geltendem EU-Recht.
GGL drängt Internet Service Provider dazu, Netzsperren zu verhängen
Offenbar ist man sich vonseiten der Glücksspielbehörde längst selbst darüber im Klaren, dass die rechtliche Durchsetzung von Anbietersperren schwer werden könnte. Der Versuch, bei Netzprovidern wie Telekom und Vodafone eine Anbietersperre zu erwirken, lässt sich wohl als blinder Aktionismus bezeichnen. Für den Fall, dass die Netzbetreiber der Bitte nicht nachkommen, stellte die Behörde saftige Bußgelder in Aussicht.
„Steht die GGL bereits mit dem Rücken zur Wand, noch bevor sie ihre Arbeit überhaupt vollständig aufgenommen hat? Das zumindest könnte man meinen, denn sowohl Vodafone als auch die Telekom lehnten eine Kooperation ab." Jytte Theilen - Autor & Casino Experte
Keiner der Provider ist bereit, auf "Zuruf" durch die GGL Netzsperren zu verhängen. Dabei wären sie die wirkungsvollste aller Maßnahmen gegen Anbieter, die keine deutsche Lizenz erhalten. Mit der Sperre würde es Kunden unmöglich gemacht, die entsprechende Webseite weiterhin aufzurufen. Ein kleiner Netzbetreiber bezeichnet den Brief mit der Aufforderung durch die GGL als "ziemlich unsubtiles Erpresserschreiben" [4], und mit der Meinung ist er keineswegs allein.
Neben den Providern sind auch diverse Politiker gegen dieses Vorgehen, nennen es freundlich ausgedrückt "etwas unglücklich", deutlicher wurde dagegen die Abgeordnete Petra Sitte (Linke), die ein solches Schreiben als absolut inakzeptabel bezeichnete und sogar noch einen Schritt weitergeht, da sie hierin eine "Aufforderung zum Rechtsbruch" sieht.
Hinzu kommt, dass die gewünschten Netzsperren praktisch gar nicht so einfach umsetzbar sind. Ein gutes Beispiel dafür war Kinox.to. Es hat eine gefühlte Ewigkeit gedauert, bis die Webseite von den Providern gesperrt wurde. Italiens Glücksspielanbieter haben zudem gezeigt, dass sich IP Sperren umgehen lassen, beispielsweise mittels Subdomains. Von Nutzerseite besteht zudem die Möglichkeit, auf VPN Services zurückzugreifen, um eine in ihrer Region gesperrte Webseite zu erreichen (siehe dazu unseren Beitrag: Mit VPN im Online Casino spielen).
Payment Blocking trifft Betreiber und Kunden
Eben schnell mit PayPal Guthaben im Online Casino aufladen, die Zeiten sind leider vorbei. Wenn die Behörden schon nicht mit IP-Blocking weiterkommen, obwohl sich die GGL immer wieder auf verschiedene Rechtsgrundlagen beruft, so setzt sie eben alles daran, Kunden das Spielen so schwer wie irgend möglich zu machen.
Der Versuch, ein Payment Blocking durchzusetzen, war der nächste Schritt. Als erstes wurden nach und nach Zahlungsanbieter wie PayPal, Neteller und Skrillkontaktiert, damals noch von der Landesaufsicht in Sachsen-Anhalt sowie von den Behörden der einzelnen Länder. Man konnte praktisch dabei zusehen, wie die Auswahl an Zahlungsmethoden in den Online Casinos immer kleiner wurde, bis, ja bis mehr und mehr Anbieter auf den Krypto-Pfad gekommen sind.
Selbst Anbieter, die als Echtgeldcasinos gestartet sind, bieten ihren Kunden heute verschiedene Kryptowährungen als Zahlungsalternative an. Auf diese hat die GGL keinen Einfluss, zumal ohnehin nicht nachvollziehbar ist, wo sich die Coins befinden und wer sie wie überträgt. Damit hat die Branche der Behörde ein Schnippchen geschlagen.
Was hat es mit IP-Blocking durch die GGL auf sich?
Nicht lizenzierten Anbietern droht die GGL mit Netzsperren. Zu diesem Zweck hat sich die Behörde, wie bereits festgehalten, an die Netzprovider gewandt. Diese sollen Glücksspielseiten aus dem Ausland für Zugriffe aus Deutschland sperren.
Während die Behörde bei den Providern auf Widerstand stößt, leitet sie bereits den nächsten Schritt ein. Es sollen demnach Schreiben an Glücksspielunternehmen in Curacao herausgegangen sein. In diesen fordert die GGL die Anbieter auf, ihre Spiele nicht mehr für deutsche Nutzer bereitzustellen, ihre eigene IP also im besten Fall für Deutschland zu blocken.
Beobachtern dürfte nicht entgangen sein, dass Deutschland nun schon seit 2011 versucht, Netzsperren zu verhängen. Der Erfolg lässt bis heute auf sich warten. Zum einen sind immer wieder Unternehmen dagegen vorgegangen, weil die deutschen Gesetze eben nicht EU-konform sind. Zum anderen erweisen sich Netzsperren nicht als effektiv, da sie sich mittels VPN Service leicht umgehen lassen.
Sonderfall Lotterien - darum geht GGL scharf gegen sie vor
Auch, wenn am Durchsetzungsvermögen der GGL einige Zweifel bestehen, so steht doch fest, dass die Spielsucht ein wachsendes Problem ist. Grundsätzlich sprechen sich deshalb auch unsere Casinotest-Experten für eine Regulierung des Markts aus. Die Grundproblematik des Glücksspielstaatsvertrags besteht nach unserer Einschätzung darin, dass Casinospieler und Sportwettenfans schlichtweg zu stark in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden.
Andererseits ist nachvollziehbar, dass eine Form der Kontrolle notwendig ist. Am Beispiel der Lotterien sehen wir ebenso wie die Behörde Handlungsbedarf, denn:
Bei Angeboten wie beispielsweise von Lottoland oder Lottohelden könnte bei Spielern der Eindruck entstehen, dass sie um den staatlichen Jackpot spielen, seit es 6aus49 oder der Eurojackpot. Im Grunde genommen wetten Kunden bei einem Privatanbieter und zwar lediglich auf die Gewinnzahlen der staatlichen Lotterie. Versuche, diese irreführenden Angebote von Drittanbietern zu unterbinden, sind bisher gescheitert.
Benötigt der Anbieter mehrere Seiten, wenn er Lizenzen für mehrere Spielformen hat?
Genau das gilt es in den nächsten Monaten zu klären. Faktisch ist die GGL nur für Teilbereiche des Glücksspiels, das heißt nicht für alle Spielformen zuständig. So werden beispielsweise Casino Spiele, welche nichts mit Slots zu tun haben, von den jeweiligen Ländern individuell reguliert.
Würde beispielsweise NRW bestimmte Anbieter zulassen, könnte es sein, dass diese tatsächlich nur von Kunden in NRW genutzt werden dürfen. Bietet derselbe Betreiber darüber hinaus durch die GGL regulierte Slots an, müsste er theoretisch tatsächlich nach Bundesland und Angebot differenzieren.
Wie das Ganze in der Praxis aussehen kann und wird, dürfte sich Anfang 2023 zeigen. Sowohl Spieler als auch Glücksspielanbieter hegen die Hoffnung, dass ihnen mit Übernahme der Aufgaben durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mehr Klarheit und Transparenz geboten wird.
Sind Slots mit Klassiker-Charakter zulässig?
Die GGL selbst reguliert Spiele aller Art, jedoch sind Klassiker wie beispielsweise Blackjack und Roulette von der Lizenz nicht erfasst. Der ein oder andere Spielentwickler wird nun sicher auf die Idee kommen, Automatenspiele zu entwickeln, die ähnlich wie Blackjack funktionieren. Doch ist das überhaupt zulässig? Beantworten lässt sich dies mit einem klaren Nein, denn in §22 des neuen Glücksspielstaatsvertrags heißt es:
"Virtuelle Automatenspiele, die herkömmlich in Spielbanken veranstalteten Tischspielen mit Bankhalter, insbesondere Roulette, Black Jack oder Baccara, entsprechen, sind unzulässig."
Erfahrungswerte zeigen, dass man durchaus davon ausgehen darf, auf genau solche Spiele zu treffen, die einfach als Slots "getarnt" sind.
Insgesamt dürfte es der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder alles andere als leichtfallen, zwischen Spielformen zu differenzieren und obendrein tausende Spieltitel, wie sie in Online Casinos bereitgestellt werden, detailliert auf ihre Inhalte und Funktionalität zu prüfen.
Kritik an der GGL und dem GlüStV – Welche Bedenken gibt es?
Die Aufforderungsschreiben an Netzprovider und Zahlungsanbieter war eine der ersten Amtshandlungen der GGL. Doch selbst unter der Androhung hoher Bußgelder stieß die Behörde speziell bei Netzanbietern wie Vodafone und der Telekom auf taube Ohren. Letztere können kaum umsetzen, woran das Land bereits seit über einem Jahrzehnt kläglich gescheitert ist.
Auch der Bundestag in Person von Tabea Rößner (Grüne), die als Vorsitzende des Digitalausschusses agiert, äußert sich kritisch zur GGL, respektive gegen deren Vorgehensweise. Die angestrebten Netzsperren bezeichnete Rößner als "grundsätzlich kritisch". Maximilian Funke-Kaiser von der FDP geht sogar noch weiter und spricht von "massiven Grundrechtseinschränkungen".[4]
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass kaum ein Netzbetreiber bereit ist, Sperren zu verhängen. Die GGL bleibt hartnäckig und droht bereits mit Strafen in Höhe einer halben Million Euro. Unklar ist, inwieweit solche drastischen Bußgelder überhaupt wirksam verhängt werden können.
DSWV Präsident Mathias Dahms rät der GGL zu einer anderen Herangehensweise. Er ist sicher, dass sich das Problem nur dann in den Griff bekommen ließe, wenn es der Behörde gelingt, die in Deutschland lizenzierten Angebote attraktiver zu machen als die im EU-Ausland lizenzierten.
Dazu gehört es sicherlich auch, von strengen Regularien bezüglich monatlicher Einzahlungslimits und Wettbegrenzungen abzusehen. Für die Betreiber müsste es gleichzeitig steuerrechtliche Vorteile geben, die Anreiz bieten, sich um eine deutsche Lizenz zu bewerben.
Eine weitere kritische Frage, die sich Experten stellt, ist, inwieweit der Datenschutz überhaupt gewährleistet werden kann. Man macht insbesondere mit §4 des GlüStV Spieler zu gläsernen Individuen, denn dort wird ausgeführt:
"Die Veranstalter und Vermittler von Lotterien im Internet haben der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde vierteljährlich die Zahl der Spieler und die Höhe der Einsätze jeweils geordnet nach Spielen und Ländern zum Zwecke der Evaluierung zu übermitteln […]"
Praktisch müsste also über das Spielverhalten der Kunden an die GGL Bericht erstattet werden. Unklar ist, warum dies erforderlich ist und ob Casinokunden möglicherweise noch mehr Einschränkungen drohen, weil sie beispielsweise keine vier Wochen Zeit benötigten, um die maximal erlauben 1.000 Euro auszugeben.
Benachteiligt fühlen sich indes Betreiber von Sportwetten. Während die Wetteinsätze und Einzahlungen von Sportwettenkunden ebenfalls begrenzt sind, gibt es in stationären Wettbüros keine Limits. Das gilt insbesondere für Tipper, die stationäre und digitale Accounts getrennt voneinander bedienen.
Für kontroverse Diskussionen dürfte auch die Tatsache sorgen, dass der GGL Verwaltungsrat Weisungsbefugnis über den Vorstand hat. Der Verwaltungsrat wiederum besteht aus Staatssekretären der Glücksspielbehörden aller 16 Bundesländer. Dies wiederum könnte bedeuten, dass der Amtschef des Bundeslandes dafür zuständig ist, Casinolizenzen für seine eigenen Anbieter zu erteilen und gleichzeitig den Sekretären auf die Finger schauen muss, damit diese alle Richtlinien einhalten.
Möglicherweise kommt es dadurch zu Interessenskonflikten. Hinzu kommen Konflikte aufgrund einer uneinheitlichen Rechtssituation, beispielsweise in Bezug auf den Datenschutz. Die GGL beruft sich auf die Bestimmungen des Bundeslandes, in welchem sie selbst ansässig ist, während andere Bundesländer jeweils ihre eigenen Datenschutzvorgaben haben.
Gesetzeslücken: Mangelnde Durchsetzungsfähigkeit und fehlende Kompetenzen
Schon jetzt zeigt sich, dass Zweifel daran, dass die GGL Ruhe in das Thema Glücksspiel bringt, berechtigt sind. Kaum wurde die Zukunft der Behörde besiegelt, probt nämlich schon das nächste Bundesland den Alleingang. Die Rede ist von Bremen, wo sich Innensenator Ulrich Mäurer kurzerhand entschieden hat, einfach alle Wettbüros dicht zu machen. Dies gilt für alle Anbieter, die nicht nachweisen können, woher das Geld für die einstige Eröffnung eben dieser Wettbüros stammt.[5]
Viele Betreiber dürfte dieser Nachweis vor eine unlösbare Herausforderung stellen, und mit dem eigentlich geplanten gemeinsamen Weg der Länder hat die Vorgehensweise Bremens tatsächlich nicht das Geringste zu tun.
Doch nicht nur solche Punkte sind es, die Kritiker auf den Plan rufen. Die Lizenzen der GGL erstrecken sich, wie bereits dargelegt, lediglich auf Slots, Poker und Sportwetten, wohingegen klassische Casino Spiele, die dem großen Glücksspiel zuzuordnen sind, auch in Zukunft dem Hoheitsgebiet der einzelnen Länder unterliegen.
Laut §22c GlüStV soll es zudem nur so viele Casino Lizenzen geben, wie lokale Spielbanken vorhanden sind. Für Baden-Württemberg eine bittere Pille, bestehen dort lediglich drei landbasierte Casinos.
Eine logische Begründung für dieses Vorgehen liefert der Glücksspielstaatsvertrag nicht. Im Grunde hat die Zahl der Online Anbieter nichts mit der Frage zu tun, wie viele Spielbanken im Land vorhanden sind. Eventuell geht es den Behörden darum, die Konkurrenz überschaubar zu halten, um landbasierte Casinos nicht vollständig untergehen zu lassen. Dies ist allerdings lediglich eine Vermutung, die Sinn ergeben würde.
Wie bereits angemerkt, befindet sich die GGL noch im Aufbau, soll erst ab dem 1. Januar 2023 alle Aufgaben der aktuell eingesetzten Behörde in Sachsen-Anhalt übernehmen. Experten haben Zweifel daran, dass dieser Startzeitpunkt überhaupt zu realisieren ist. Insbesondere fehlt es der Behörde an Mitarbeitern, die sogar explizit über den bereits online gegangenen Webauftritt händeringend gesucht werden.
Die Kritik an der Glücksspielbehörde der Länder dürfte sich vor allem darin begründen, dass es der Behörde an Kompetenzen und Möglichkeiten fehlt, genau dort einzugreifen, wo es die Länder eigentlich am dringendsten benötigen.
Dass es diesen freisteht, selbst Casino Spielanbieter zu lizenzieren, könnte auf lange Sicht zu einem noch größeren Problem führen als es bisher bestand. Viele Betreiber fühlen sich ungerecht behandelt und werden sicher jegliche erdenkliche Lücken zu nutzen versuchen, um weiterhin deutsche Kunden bedienen zu können.
Kritische Aspekte der GGL-Spielersperrdatei (OASIS)
Um effektiver gegen Spielsucht vorgehen zu können, wurde im Zuge des Glücksspielstaatsvertrages 2021 die zentrale und spielformübergreifende Sperrdatei OASIS ins Leben gerufen. Über einen entsprechenden Eintrag in dieser Kartei ist es möglich, sich selbst oder Angehörige zeitweise von der Nutzung von Glücksspielangeboten auszuschließen. Eine Sperre gilt dann nicht nur für das gewählte Casino oder die lokale Spielbank, sondern für alle Anbieter, die in Deutschland verzeichnet und gemäß Whitelist lizenziert sind.
Spielhallen nutzen bereits zentrale Dateien, um das Spielverhalten ihrer Kunden besser im Blick zu haben und sicherzustellen, dass Spielsucht frühzeitig erkannt wird. Bei OASIS erfolgt der Eintrag beziehungsweise die Spielersperre ausschließlich auf Selbst- oder Fremdantrag, beispielsweise durch Verwandte oder das Casino, wenn auffälliges Spielverhalten beobachtet wird. Daraus, dass in vielen Fällen die Kooperation des Betreibers vorausgesetzt wird, ergibt sich die Frage, wie die GGL überhaupt sicherstellen kann, dass alle Vorgaben des GlüStV halten.
Das OASIS Online Sperrformular für die Selbst- oder FremdsperreMehrWeniger
Geplant ist, dass sich Spieler generell bei nur einem Anbieter registrieren können. Wie sich das in die Praxis umsetzen lässt, bleibt abzuwarten. Wer Spielsucht befürchtet und sich sperren lassen möchte, kann dies natürlich jederzeit über OASIS tun. Daten wie der Name, das Geburtsdatum, Anschriften, Alias-Namen und dergleichen dürfen zu diesem Zweck ebenso verarbeitet werden wie die Begründung, die Spieler zur Selbst- respektive Fremdsperre bewegt.
OASIS ist de facto eine Sperrdatei, die lediglich Daten solcher Nutzer aufnimmt, welche sich entweder selbst sperren lassen möchten oder deren Sperre von Dritten veranlasst wird. Damit allerdings trotzdem jeder Spieler überwacht werden kann, ist ein staatliches IT-System vorgesehen, das den Namen "Länderübergreifendes Glücksspielauswertesystem" trägt und das mit LUGAS abgekürzt wird.
Hier sollen nun alle Spielerdaten erfasst werden, und damit wäre es schlussendlich doch noch realisierbar, die Einhaltung von Limits, seit es für Einzahlungen, Spieleinsätze und Verluste, zu kontrollieren. LUGAS ist am Ende eine Datensammlung, die als "weltweit einmalig" bezeichnet wird und die scharf in der Kritik steht.
Der Deutsche Sportwettenverband hatte bereits bei der Einführung von OASIS Bauchschmerzen, nun aber ist man klar der Ansicht, dass Deutschland mit einer zentralen Spieldatei, der LUGAS, zu weit geht. Diese soll schlussendlich jeden erfassen, der lokal oder online Glücksspielen nachgeht, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Kunden mit problematischem Spielverhalten oder einen Gelegenheitsspieler handelt.
LUGAS muss von Glücksspielanbietern zwingend genutzt werden. Diese sind verpflichtet, ihre Kunden im Anmeldevorgang dort zu registrieren, sprich Informationen wie das Pseudonym, die Spieler ID und dergleichen einzureichen. Auch können Einzahlungslimits festgelegt respektive abgeändert werden, sollte sich ein Kunde auffällig verhalten. Anders als befürchtet, wird über LUGAS jedoch keine Bekanntgabe von Echtnamen erfolgen, sondern dem Spieler wird lediglich eine ID zugeordnet. ➞ Unser Beitrag: Casinos ohne LUGAS
Aus Kundensicht: Geringe Attraktivität lizenzierter Angebote
Wenn sich durchsetzt, was geplant ist, wären Casinobetreiber zunächst verpflichtet, ihre Kunden bei LUGAS zu registrieren. Theoretisch müsste dann jedoch parallel auch das Hinterlegen von Stammdaten bei OASIS erfolgen, denn nur so wäre es möglich, die Identität der Spieler festzustellen.
Geht die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder noch einen Schritt weiter, bedürfte es zudem einer Identitätsprüfung, ähnlich der heute bei vielen Dienstleistungen typischen Postident. Das Ziel besteht aller Wahrscheinlichkeit nach darin, die Echtheit der Angaben nicht mehr bei der Verifizierung zu prüfen, wie es heute in vielen Casinos üblich ist, sondern der Datenabgleich müsste vorab erfolgen. Anders wäre eine Verfolgung von Spielersperren oder Herabsetzen von Limits via OASIS und LUGAS kaum realisierbar.
Sofern sich die Befürchtung bewahrheitet, müssten sich Kunden von Sportwetten, Casino Spielen und Lotterien künftig auf deutlich längere Wartezeiten einstellen, bis sie sich überhaupt mit dem Angebot beschäftigen könnten. Die Datenprüfung könnte je nach Anzahl registrierter Kunden mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Erst nach Abschluss dieses Vorgangs wäre eine Einzahlung möglich. Hier droht aber schon die nächste Hürde, denn Casinobetreiber müssen die Höhe des akzeptierten Betrags auf 1.000 Euro monatlich begrenzen. Anders als beispielsweise in Großbritannien gilt der Betrag nicht pro Anbieter, sondern insgesamt.
Das parallele Spielen bei mehreren Anbietern wird für die Zukunft also ausgeschlossen und durch die 5 Sekunden Regel, einer erzwungenen Pause nach jedem Spin, verlangsamt sich das Spielgeschehen. Auswirkungen der GGL Regulierung und des Glücksspielstaatsvertrags sind nicht zuletzt bei den Gewinnmöglichkeiten spürbar. Gewinne fallen geringer aus, da Einsätze stark reglementiert sind.Gleichzeitig sinken RTP Werte, da von den Einnahmen Steuerabgaben geleistet werden müssen. Diese zahlt letztlich der Casinobetreiber. Auch müssen Spieler davon ausgehen, dass künftig keine Bonusangebote mehr verfügbar sein werden. Zumindest muss man sich in dem Bereich auf deutliche Einschränkungen einstellen.
Hinzu kommt, dass pro Spielrunden am Automaten maximal 1 Euro investiert werden darf. So viel zur Theorie, denn die GGL hat jederzeit die Befugnis, Limits individuell nach unten zu regulieren, sozusagen willkürlich, ohne eine gesonderte Begründung liefern zu müssen.
Eine Autoplay Funktion wird es künftig nicht mehr geben, jede Runde muss vom Kunden manuell gestartet werden. Auch der Turbomodus, wie ihn manche Software Entwickler integrieren, entfällt.
Auch die Ausschüttung von Jackpots ist in deutschen, durch die GGL kontrollierten Online Casinos unzulässig. Wer einen Jackpot gewinnen will, hat lediglich in landbasierten Lotterien die Möglichkeit zur Teilnahme, wobei die Gewinnchancen bekanntlich deutlich unter denen moderner Jackpot Automaten liegen.
Ebenso wie Slots soll fortan die Rubrik Online Poker eingeschränkt werden. Es gibt einerseits klare Limits, andererseits plant die Behörde, Spieler zufällig den verfügbaren Tischen zuzuordnen. Freie Wahl haben Kunden somit nicht mehr.
Unsere Meinung zur GGL
Grundsätzlich befürworten wir von Casinotest natürlich Maßnahmen, die der Spielsuchtprävention und dem Jugendschutz dienlich sind. Zweifel bestehen jedoch an der Sinnhaftigkeit derart strikter Regelungen, sei es die 1 Euro Einsatzbeschränkung oder Spielzeitpausen nach 60 Minuten. Dasselbe lässt sich auf monatliche Einzahlungen und Verlustlimits übertragen, die obendrein noch mittels LUGAS von den Behörden nach unten reguliert werden könnten. Datenschutzrechtliche Bedenken stehen ebenfalls im Raum.
Versetzt man sich in die Lage von Casinospielern in Deutschland, dürften sich diese bevormundet fühlen. Es steht zu befürchten, dass die Behörde mit ihren Maßnahmen das Gegenteil bewirkt, nämlich dass Kunden verstärkt zu Anbieter abwandern, die anderswo als in Deutschland lizenziert sind und weniger engen Vorgaben unterliegen.
In vielen Bereichen bleibt die Unklarheit, an die sich deutsche Casinospieler und Anbieter inzwischen gewöhnt haben, weiter bestehen. Diese führt voraussichtlich zu zahllosen Verfahren vor Gericht.
Dass es anders geht, haben Großbritannien und Dänemark bereits bewiesen. Weniger scharfe Einschränkungen könnten das Problem wachsender Spielsucht langfristig eher in den Griff kriegen als strikte Limits und angedrohte Sanktionen. Die in Dänemark verantwortliche Leiterin der Glücksspielbehörde, die bis 2020 tätig war, steht der GGL mit Rat und Tat zur Seite. Inwieweit ihre Tipps angenommen werden, bleibt allerdings abzuwarten.
Jytte Theilen und Peter Schmidt haben den Beitrag über die GGL verfasst
Ich bin eine waschechte Kölnerin und trage mein Herz auf der Zunge. Ein Blatt vor den Mund nehmen kommt für mich gar nicht in Frage. Meine über 10-jährige Erfahrung im Online Casino hat als Spieletesterin begonnen, aber mittlerweile habe ich mir ein sehr umfangreiches Fachwissen angeeignet.
Damit stecke ich viele der männlichen Kollegen in die Tasche. Privat habe ich immer ein Lächeln auf den Lippen, aber ich schaffe es problemlos bei meinen Casino Tests kritisch und streng zu sein. Ich kenne die Tücken der Unternehmen ganz genau und weiß, worauf es bei der Überprüfung der Testrubriken ankommt. Ich bin mit Begeisterung und Emotion bei der Sache und liebe meinen Beruf!
Als Journalist bin ich in die faszinierende Welt der Casinos eingetaucht. Mit einer Leidenschaft für Innovation biete ich Lesern detaillierte Analysen und tiefgreifende Einblicke bei den unterschiedlichen Anbietern. Meine Begeisterung für die vielfältigen Spielautomaten und meine Fähigkeit, komplexe Mechaniken zu entschlüsseln, prägen meine Berichterstattung.
Ich prüfe, teste und analysiere und lasse dabei mein ganzes Expertenwissen mit einfließen. Mein scharfer Verstand und meine unerschrockene Herangehensweise an Themen haben mir Respekt und Anerkennung in der journalistischen Gemeinschaft eingebracht. In meiner Freizeit verbringe ich viel Zeit im Garten und lerne gerne fremde Kulturen kennen.
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